

Der qualifizierte Kfz-Sachverständige ist ein neutraler Schiedsrichter im Spiel der Interessengruppen.
Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigt der Kfz-Sachverständige die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.
Die Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Damit wird gewährleistet, dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend machen kann.
Die Gutachtenerstellung erfolgt unter Beachtung der neusten Reparaturrichlinien der Fahrzeugersteller mit modernsten Hilfmitteln.
Dazu gehören zum Beispiel:
Als Partner des größten deutsche Berufsverbandes Freiberuflicher Sachverständiger, des BVSK, werden unsere Gutachten regelmäßig geprüft, um eine fortlaufend hohe Qualität gewährleisten zu können.